Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Die anwaltliche Beratung im Mietrecht unterscheidet das Gewerberaummietverhältnis und das Wohnraummietverhältnis, wobei letzteres durch die Ausgestaltung der mietrechtlichen Vorschriften besonderen Schutz genießt.

 

Hier müssen Fragen zu

  • Mietvertragsformularen
  • mietrechtlicher Gewährleistung
  • Beendigung des Mietverhältnisses durch außerordentliche oder ordentliche Kündigung
  • Widerspruch der Kündigung und Fortsetzungsverlangen
  • Mietnachfolge
  • Untermiete
  • Betriebskosten
  • Vorkaufsrecht sowie der Abwicklung des Mietverhältnisses (dort insb. Kautionsabrechnung und Schönheitsreparaturen)
einer rechtlichen Lösung zugeführt werden.

 

Prozessual sind die unterschiedlichen Aspekte von

  • Räumungsklage
  • Durchsetzung und Abwehr der Zwangsvollstreckung
  • Räumungsschutz
  • Vollstreckungsabwehrklage
zu beherrschen; ebenso kann der einstweilige Rechtsschutz nach § 940 a III ZPO sowie der Urkundsprozess eine Rolle spielen, um die Mandantenrechte effizient durchzusetzen.

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