Arbeitsrecht

Eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei ist das Arbeitsrecht.

Frau Rechtsanwältin Rüb betreut sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Unternehmen. Damit ist eine zielgerichtete Argumentation und Bewertung der Rechtslage aus jedwedem Blickwinkel gewährleistet.

Schwerpunktmäßig werden alle Belange rund um das

  • Arbeitsverhältnis – Anbahnung
  • Vertragsgestaltung
  • Ausführung
  • Beendigung und Abwicklung
betreut.

Aufgrund der zahlreichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen – beispielhaft seien hier das

  • Kündigungsschutzgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Teilzeitbefristungsgesetz
  • und das Mindestlohngesetz
erwähnt – sollten arbeitsrechtliche Fragen nicht dem Zufall überlassen und durch einen mit dem Arbeitsrecht betrauten Rechtsanwalt überprüft werden.

Gerne werden Sie auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechtes beraten, namentlich dem

  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • und der Unternehmensmitbestimmung.


Frau Rechtsanwältin Rüb hat die theoreischen Kenntnisse für die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht bereits nachgewiesen.

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