Rechtsanwältin Marita Rüb

Seit Mai 2018 unterstütze und ergänze ich das Kanzleiteam und bringe meine über 20-jährige Berufserfahrung aus verschiedenen Bereichen mit ein. Diese sind vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, und zwar sowohl im kollektiven als auch individualrechtlichen Bereich. Gerne berate ich Sie aber auch im Mietrecht sowie allgemeinen Zivilrecht.

Wie auch meine Kolleginnen schätze ich den regen fachlichen Austausch und das enge kollegiale Miteinander; dabei liegt mein besonderes Augenmerk auf der intensiven Bearbeitung des jeweiligen Mandates und der Konzentration auf ausgewählte Schwerpunkte. Die fundierte und gründliche Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage ist für mich die Basis, Sie sowohl im streitigen Verfahren als auch in einer vermittelnden Verhandlung bestmöglich zu vertreten.

  • Zur Anwaltschaft zugelassen seit Dezember 1998 mit einer zweijährigen Unterbrechung, bedingt durch eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft
  • Jahrelange juristische Begleitung der Personalleitung eines großen mittelständischen Betriebs
  • Teilnahme am Fachanwaltslehrgang zum Erwerb des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“, mit erfolgreichem Abschluss der theoretischen Prüfungen im Mai 2019 (Nachweis der theoretischen Kenntnisse)
  • Mitglied des Anwaltsvereins Rosenheim

Tätigkeitsschwerpunkte