Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Frank-Baur und Frau Rechtsanwältin Hölzl betreuen im Schwerpunkt auch familienrechtliche Mandate.
Wir klären alle Fragen im Zusammenhang mit
- Trennung
- Scheidung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Herausgabe des Kindes
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat/Gewaltschutzgesetz
- Güterrecht (v.a. Zugewinn)
- Statusrecht (Abstammung und Namensrecht)
Wir gestalten mit Ihnen Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen.
Unser besonderes Anliegen gilt hier der Erarbeitung tragfähiger gemeinsamer Lösungen und damit der Entschärfung familienrechtlicher Konflikte.
Vornehmstes Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist eine Einigung, bei der es nach Möglichkeit keine „Verlierer“ gibt. Sollte Ihr Fall hingegen einer einvernehmlichen Lösung nicht zugänglich sein, werden wir Ihre Ansprüche mit all unserer Kompetenz und mit dem gebotenen Nachdruck unter Inanspruchnahme der Familiengerichte durchsetzen.
Frau Rechtsanwältin Frank-Baur ist Fachanwältin für Familienrecht.