Erbrecht

Gerade auf dem Gebiet des Erbrechts können durch rechtzeitige, umsichtige Planung und Gestaltung unerwünschte Ergebnisse sowie künftiges Konfliktpotential unter den Angehörigen vermieden werden. Die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Gestaltungsinstrumentarien sind dabei vielfältig, deren richtige Handhabung setzt jedoch fundierte Kenntnisse voraus.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, so gilt es, nicht nur die Ansprüche der Mandanten materiell richtig einzuwerten, sondern diese unter Beherrschung der prozessualen Möglichkeiten bestmöglich durchzusetzen und zu sichern.

Ob bei der Erstellung und Hinterlegung von

  • letztwilligen Verfügungen (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag)
  • oder der Durchsetzung von Erbschafts-,
  • Vermächtnis-
  • sowie Pflichtteilsansprüchen
stehen wir Ihnen deshalb mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Weiterhin begleiten wir Sie bei

  • lebzeitige Vermögensnachfolge
  • der Erbauseinandersetzung
  • und den Verfahren vor den Nachlassgerichten und Streitgerichten.

Auch sind wir des Öfteren mit dem Amt

  • der Testamentsvollstreckung
oder Fragen hierzu betraut.

In der erbrechtlichen Beratung ergeben sich häufig Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten – so erstellen wir beispielsweise erbrechtliche Verfügungen im Hinblick auf die elterliche Sorge und Behindertentestamente oder beraten hinsichtlich der Abwehr etwaiger Regressmöglichkeiten von Sozialträgern.

Auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts tätig sind Frau Rechtsanwältin Hölzl und Frau Rechtsanwältin Frank-Baur.

Frau Rechtsanwältin Hölzl ist Fachanwältin für Erbrecht.

Haben Sie Fragen zum Erbrecht?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf